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   OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08   

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https://dejure.org/2009,26835
OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08 (https://dejure.org/2009,26835)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.02.2009 - 6 U 111/08 (https://dejure.org/2009,26835)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 6 U 111/08 (https://dejure.org/2009,26835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erfüllungsgehilfe: Führung wesentlicher Verhandlungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08
    So wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. BGH, NJW 2001, 358) ein Makler als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB angesehen, wenn ihm von einer der Kaufvertragsparteien die Führung der wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen worden ist, er mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben übernommen hat, die typischerweise der Vertragspartei selbst obliegen oder dem Makler die gesamten Vertragsverhandlungen quasi als Repräsentanten überlassen wurden.

    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 1995, 2550; NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW 2001, 358; zusammenfassend in jüngster Zeit z. B. Schl.-Holst. OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08
    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 1995, 2550; NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW 2001, 358; zusammenfassend in jüngster Zeit z. B. Schl.-Holst. OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08
    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 1995, 2550; NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW 2001, 358; zusammenfassend in jüngster Zeit z. B. Schl.-Holst. OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08
    Eine unzulässige weitere Beeinträchtigung in diesem Sinne wird aber beispielsweise dann nicht angenommen, wenn die Prozessabweisung einer Klage in erster Instanz auf Berufung des Klägers durch eine Sachabweisung ersetzt wird (BGHZ 104, 212).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08
    Der Berufungsführer ist so davor geschützt, dass er auf sein eigenes Rechtsmittel hin über die mit der angegriffenen Entscheidung vorhandene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt wird (Verbot der reformatio in peius; BGHZ 85, 180, 185).
  • OLG Schleswig, 14.02.2008 - 7 U 24/06

    Immobilienkauf: Zurechenbarkeit falscher Angaben des Maklers; Bestätigung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08
    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 1995, 2550; NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW 2001, 358; zusammenfassend in jüngster Zeit z. B. Schl.-Holst. OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).
  • OLG Schleswig, 27.04.2007 - 15 WF 96/07

    Abänderung der Ratenzahlungsanordnung im PKH-Verfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.02.2009 - 6 U 111/08
    Dabei sind die Einzelfallumstände entscheidend für die Frage, ob ein Vermittler, gleichgültig ob selbständig oder nicht, mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise ihr obliegen, übernommen hat und so in ihrem Pflichtenkreis tätig geworden ist und zugleich als ihre Hilfsperson zu betrachten ist (BGH NJW 1995, 2550; NJW 1996, 452 [richtig: NJW 1996, 451 - d. Red.] ; NJW 2001, 358; zusammenfassend in jüngster Zeit z. B. Schl.-Holst. OLG, Urt. v. 14.02.08 - 7 U 24/06 -, OLGR 2008, 46, Tz. 37).
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